1. Vorsitzender: Frank Lan
Tel: 0152/27449405
E-Mail:
Lockef@aol.com
2.Vorsitzender: Harald Schlüsche
Tel: 05304/4183
E-Mail:
Kassenwartin: Monika Schlüsche
Tel:
0151/25206977
E-Mail: monika.schluesche@web.de
Schriftführerin: Marion Ipkendanz
Tel:
0170/2943969
E-Mail: Ippe69@aol.com
Info Bandenwerbung
Der VfB Gravenhorst erhält von dem Werbepartner die Bandenwerbung zum Sportplatz des VfB Gravenhorst.
Die Kosten für die Bandenwerbung betragen 35,00 € der lfd. Meter pro Jahr.
Kosten für die Herstellung der Bandenwerbung gehen zu Lasten des Werbepartners. Die Montage übernimmt der VfB Gravenhorst. Die Werbetafel bleibt Eigentum des Werbepartners.
Der Bandenwerbungsvertrag beginnt am 01.07. eines Jahres. Der Werbepartner verpflichtet sich, den fälligen Rechnungsbetrag (im Voraus) nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu überweisen oder bar
zu entrichten. Sollte der Werbepartner länger als drei Monate mit der Zahlung in Verzug sein, so entfällt für den VfB Gravenhorst die Verpflichtung zur weiteren Durchführung der Bandenwerbung. Ab
diesem Tag ist der VfB Gravenhorst nicht mehr verpflichtet, die Werbung auf der Sportanlage zu belassen.
Dieser Bandenwerbungsvertrag wird bis zum 30.06. des Folgejahres fest abgeschlossen. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt, so verlängert er sich automatisch
um ein weiteres Jahr.
Die Bandenwerbung bleibt während der gesamten Laufzeit des Vertrages ständig an der Sportanlage angebracht. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Werbepartner verpflichtet die
Werbetafel an sich zu nehmen.
Ansprüche bei Sachschäden auch solche durch höhere Gewalt werden vom VfB Gravenhorst nicht getragen.
Info
Werbung auf Internetseite
Der VfB Gravenhorst nimmt einen Werbebanner des Vertragspartners auf seiner Internetseite www.vfb-gravenhorst.com auf.
Die Kosten für die Internetwerbung betragen 40,00 € jährlich.
Der Werbevertrag beginnt am 01.08. eines Jahres. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den fälligen Rechnungsbetrag (im Voraus) nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu überweisen oder bar zu
entrichten.
Dieser Werbevertrag wird bis zum 31.07. des Folgejahres fest abgeschlossen. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein
weiteres Jahr.